Seit dem 01.04.2003 wird das Handelsregister für die Amtsgerichtsbezirke im Landgerichtsbezirk Arnsberg, also auch Schmallenberg, ausschließlich beim Amtsgericht Arnsbergexterner Link, öffnet neues Browserfensterals konzentriertes Registergericht geführt. Das Amtsgericht Arnsberg ist ab diesem Zeitpunkt das allein zuständige Registergericht für diesen Bezirk.

Seit dem 18. März 2009 werden auch die Vereinsregistersachen zentral beim Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstraße 4, 59821 Arnsberg geführt. Telefonisch erreichen Sie das Amtsgericht Arnsberg unter der Rufnummer 02931 804-60.

Um den Nutzern des Handelsregisters im Amtsgerichtsbezirk Schmallenberg die Einsicht in das vom Amtsgericht Arnsberg geführte Handelsregister zu erleichtern, stellt das Amtsgericht Schmallenberg eine elektronische Einsichtsmöglichkeit zur Verfügung. Nutzer erhalten die gewünschte Einsicht über einen Computer-Einsichtsplatz im Grundbuchamt des Amtsgerichts Schmallenberg – Zimmer 1. Es können kostenpflichtige Ausdrucke erteilt werden.

Für die Notare, Banken und Rechtsuchende wurde die Möglichkeit geschaffen, Registerinhalte vom eigenen Arbeitsplatz aus abzurufen und eigene Abdrucke herzustellen. Der Antrag auf Einsicht ist beim Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen zu stellen. Sie bekommen dann von dort eine Lizenz und die erforderlichen Anmeldedaten zur Einsichtnahme.

Güterrechtsregistersachen werden unverändert bei dem Amtsgericht Schmallenberg geführt.

Zu den Registersachen gehören das Handelsregister, das Gesellschaftsregister, das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und das Güterrechtsregister. Diese öffentlichen Register ermöglichen es jedem, sich wichtige Informationen über rechtliche Verhältnisse oder Vertretungsbefugnisse zu verschaffen. Die Register genießen öffentlichen Glauben, wodurch alle Eintragungen Dritten gegenüber als richtig gelten.

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen untergliedert.

  • In Abteilung A (HRA) werden vorwiegend Einzelkaufleute (e.K.) und Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften -oHG- und Kommanditgesellschaften -KG-) eingetragen.

  • In  Abteilung B  (HRB) sind  die Kapitalgesellschaften, vorwiegend Gesellschaften mit beschränkter Haftung -GmbH- und Aktiengesellschaften -AG- erfasst.

Im Gesellschaftsregister erfolgt die Eintragung der nach den Vorschriften des BGB gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Eine solche Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt, darf sich im Gesellschaftsregister eintragen lassen. Vertragspartner können daher dem Gesellschaftsregister entnehmen, dass die Gesellschaft existiert, wer Gesellschafter ist und wer die Gesellschaft wie vertreten darf. Für den Erwerb von Rechten an einem Grundstück ist die Eintragung im Register jedoch zwingende Voraussetzung.

Im Genossenschaftsregister sind die Genossenschaften (eG) eingetragen. Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren sozialer oder kultureller Belange durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezweckt.

Im Vereinsregister sind alle eingetragenen Vereine (e.V.) des Registerbezirks erfasst. In das Vereinsregister können sich nur Vereine eintragen lassen, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist (keine Gewinnabsicht).

Im Güterrechtsregister wurden bis zum 31.12.2022 Eheverträge sowie abweichende Regelungen zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft eingetragen. Die Vorschriften zum Güterrechtsregister sind zum 01.01.2023 aufgehoben worden. Für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2037 erfolgen nur noch Löschungen der bisherigen Eintragungen.

Das Partnerschaftsregister verlautbart die wesentlichen Rechtsverhältnisse einer Partnerschaftsgesellschaft. Die Partnerschaft ist eine Personengesellschaft in der sich Angehörige freier Berufe, z.B. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen/Steuerberater, Ärztinnen/Ärzte zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Die Partnerschaft in diesem Sinne ist nicht zu verwechseln mit der registrierten Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner. In Nordrhein-Westfalen wird das Partnerschaftsregister zentral bei dem Amtsgericht Essen  externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab für das gesamte Land geführt. Für die Anmeldung zum Partnerschaftsregister nutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.