Strafsachen, mit Ausnahme von Jugendstrafsachen, und nahezu alle Zivilverfahren sind öffentlich. Die Verhandlungen können von Jedermann und Jederzeit besucht werden. Für den Besuch von Schulklassen empfiehlt sich eine vorige Absprache mit der zuständigen Geschäftstelle. Der Besuch von Verhandlungen ist beschränkt durch das Platzangebot.