Schiedspersonen für Schmallenberg
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
---|---|---|
Schneider, Rolf | Von-Ascheberg-Straße 15 57392 Schmallenberg E-Mail: rolf.schneider_2@schiedsmann.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Schmallenberg |
1.Vertretung: Schultrich, Rick | Am Schildchen 8 a 57392 Schmallenberg |
Stadt Schmallenberg
Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg
Tel.-Nr.: 02972 980-0 , Telefax: 02972 980-480
E-Mail: post@schmallenberg.de
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Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter
streitschlichtung@jm.nrw.de zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.
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