Aufgaben
Eine Generalstaatsanwaltschaft hat mehrere unterschiedliche Aufgaben. Die Schwerpunkte sind Folgende:
Fach- und Dienstaufsicht
Die wichtigste Aufgabe ist die Ausübung der Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften des Bezirks. Dabei werden insbesondere Beschwerden von Geschädigten gegen die Einstellung von Ermittlungsverfahren bearbeitet.
Eigene Ermittlungstätigkeit
In jedem Bundesland ist die Generalstaatsanwaltschaft, in deren Bezirk die Landesregierung ihren Sitz hat, landesweit zuständig für Ermittlungsverfahren wegen Staatsschutzdelikten, z.B. wegen Hochverrats, Friedensverrats oder Landesverrats, soweit nicht der Generalbundesanwalt in Karlsruhe im Einzelfall die Ermittlungen übernimmt. Daneben ist eine Zentralstelle für die Verfolgung terroristischer Straftaten eingerichtet.
Mitwirkung in vom Oberlandesgericht zu entscheidenden Strafsachen
Als Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wirkt die Generalstaatsanwaltschaft in allen vom Oberlandesgericht zu entscheidenden Strafsachen mit und stellt ihre Anträge. Dazu gehören z. B. die Entscheidungen über Revisionen gegen Strafurteile der Amts- und Landgerichte. Darüber hinaus wirkt die Generalstaatsanwaltschaft bei Entscheidungen über Beschwerden gegen Beschlüsse des Landgerichts in Strafvollstreckungssachen sowie über Rechtsbeschwerden in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten mit.
Rechtshilfeverfahren
In Rechtshilfeverfahren hat die Generalstaatsanwaltschaft über die Bewilligung von aus dem Ausland eingehenden Rechtshilfeersuchen zu entscheiden, sofern die Entscheidung nicht dem Bundesamt für Justiz vorbehalten ist und ist an der Weiterleitung von inländischen Rechtshilfeersuchen ins außereuropäische Ausland beteiligt.
Die Generalstaatsanwälin/der Generalstaatsanwalt als Mittelbehörde
Als Verwaltungsbehörde ist die Generalstaatsanwältin / der Generalstaatsanwalt / die Generalstaatsanwaltschaft zuständig für alle Personal- und Haushaltsangelegenheiten seines / ihres Bezirks.