Bitte nehmen Sie folgenden wichtigen Hinweis zur Kenntnis:
Der Übermittlungsweg per E-Mail kann lediglich dazu genutzt werden, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.
Bitte schicken Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse Ihre Schriftstücke per Post oder per Fax. Dies ist besonders wichtig, wenn durch die Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll.
Elektronischer Rechtsverkehr
In Nordrhein-Westfalen ist in bestimmten Fällen der elektronische Rechtsverkehr zugelassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Justizportal.
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