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Der Übermittlungsweg per E-Mail kann lediglich dazu genutzt werden, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.

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