

Was ist eine Streit-Schlichtung?
Zwei oder mehr Personen streiten sich.
Sie wollen den Streit ohne das Gericht beenden.
Dabei hilft die Streit-Schlichtung.
Die Streit-Schlichtung hilft zum Beispiel bei:
- Streit zwischen Nachbarn
- Beleidigungen
- bei kleinen Geld-Beträgen
Die Streit-Schlichtung macht ein Schieds-Mann oder eine Schieds-Frau.
Eine Liste der Schieds-Personen finden Sie unten.
Schiedspersonen für Schmallenberg
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es ist 1 Schiedsamtsbezirk vorhanden
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
---|---|---|
Schneider, Rolf | Von-Ascheberg-Straße 15 57392 Schmallenberg E-Mail: rolf.schneider_2@schiedsmann.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Schmallenberg |
1.Vertretung: Schultrich, Rick | Am Schildchen 8 a 57392 Schmallenberg |
Stadt Schmallenberg
Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg
Tel.-Nr.: 02972 980-0 , Telefax: 02972 980-480
E-Mail: post@schmallenberg.de
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Es ist nicht auszuschließen, dass die in der Datenbank enthaltenen Angaben nicht immer aktuell sind.
Bitte melden Sie erforderliche Änderungen unmittelbar an das für den jeweiligen Ort zuständige Amtsgericht.
Weitere Informationen
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