Streit
Streitschlichtung

Was ist eine Streit-Schlichtung?

Zwei oder mehr Personen streiten sich.

Sie wollen den Streit ohne das Gericht beenden.

Dabei hilft die Streit-Schlichtung. 

Die Streit-Schlichtung hilft zum Beispiel bei:

  • Streit zwischen Nachbarn
  • Beleidigungen
  • bei kleinen Geld-Beträgen

Die Streit-Schlichtung macht ein Schieds-Mann oder eine Schieds-Frau.

Eine Liste der Schieds-Personen finden Sie unten.

Schiedspersonen für Schmallenberg

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Schneider, RolfVon-Ascheberg-Straße 15
57392 Schmallenberg
E-Mail: rolf.schneider_2@schiedsmann.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Schmallenberg
1.Vertretung:
Schultrich, Rick
Am Schildchen 8 a
57392 Schmallenberg
Weitere anerkannte Gütestellen für Schmallenberg
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg
Tel.-Nr.: 02972 980-0 , Telefax: 02972 980-480
E-Mail: post@schmallenberg.de

Keine aktuellen Daten ?

Es ist nicht auszuschließen, dass die in der Datenbank enthaltenen Angaben nicht immer aktuell sind.
Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter streitschlichtung@jm.nrw.de E-Mail-Symbol zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.

Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022